AGB´s



Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Produkten der Huf - Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis - Abteilung Waffenhandel

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis, Marienborner Str. 53, 55128 Mainz für den Verkauf von Produkten, mit denen sich der Besteller bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Huf gelten nur, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Entgegenstehenden oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden gegenüber Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nur wirksam, wenn Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass eine Bestellung unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers erfolgt.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis für den Verkauf von Produkten sind Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte zwischen der Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis und dem Besteller.

4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Vertragsschluss

1. Sämtliche Angaben zu den Produkten sind freibleibend und stellen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum).

Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung seitens Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis wirksam zustande.

4. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang anzunehmen.

Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.

Die Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ist berechtigt, die Bestellmenge zu begrenzen.

5. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern es sich um erwerbsbeschränkte Produkte nach dem Waffengesetz handelt, unter dem Vorbehalt, dass der Besteller in eigenem Namen handelt und zum Erwerb von Waffen oder Munition berechtigt ist und insofern im Besitz einer gültigen Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland ist und diese dem in der Annahmeerklärung durch Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher) vorlegt.

6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung, soweit bereits erbracht, wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

2. Die auf der Website von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich in Euro bei Abholung der Ware durch den Besteller beim jeweiligen Vertriebspartner (Büchsenmacher).

3. Die Zahlung ist mit dem Vertragsschluss sofort fällig und hat spätestens bei Übergabe der Ware zu erfolgen. Der Besteller kann insofern an den Vertriebspartner (Büchsenmacher) von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis schuldbefreiend leisten.

4. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.

5. Hinsichtlich erwerbsbeschränkter Produkte verpflichtet sich der Besteller, die Ware innerhalb von zehn Tagen ab dem bei der Bestellung bekannt gemachten Abholungstermin, beim jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten Vertriebspartner abzuholen und den Kaufpreis zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.

6. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen.

7. Dem Besteller stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und diese rechtskräftig festgestellt oder von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis schriftlich anerkannt worden sind

IV. Lieferungen

1. Bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher wird grundsätzlich ein Versendungskauf von Produkten, die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, ausgeschlossen. Diese Ware kann ausschließlich durch den Besteller bei dem vereinbarten und in der Annahmeerklärung durch Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher), nach Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland, persönlich abgeholt werden.

2. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt einer Benachrichtigung zur Abholung der Ware, diese innerhalb von vierzehn Tagen beim jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten Vertriebspartner abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Annahmeverzug.

3. Lieferungen an Unternehmer erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und sofern Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis eine gültige Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland vorliegt.

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde.

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.

V. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei Teillieferung mit der Übergabe der Ware durch den Vertriebspartner (Büchsenmacher) von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis auf den Besteller über.

2. Beim Versendungskauf von Waren, die keiner Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, oder im Rahmen des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferung – mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Transportunternehmens für den Unternehmer steht im Ermessen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis, sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ist berechtigt, zu Gunsten und auf Kosten des Unternehmers eine Transportversicherung abzuschließen.

3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VI. Rückgaberecht

1. Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher abschließt, besteht ein gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer Begründung für die Rückgabe bedürfte.

2. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der Ware; sie wird durch Rücksendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an die
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Marienborner Str. 53
55128 Mainz
gewahrt.

3. Eine Rückgabe von Waren die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis erfolgen, da an den Transport solcher Waren besondere Anforderungen gestellt werden.

4. Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die die Huf KG nicht im Lager führt und die von der Huf KG auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.

5. Sofern der Besteller sein Rückgaberecht durch Rücksendung ausüben möchte, hat er die Rücksendungsabsicht bei Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis rechtzeitig anzuzeigen.

Ergänzend gelten die Regelungen des Artikel XII.

6. Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so ist der Besteller Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

VII. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis.

2. Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 150,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis berechtigt, die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

3. Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechzeitig durchführen.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Huf KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis entstandenen Ausfall.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt an Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt stehende Ware.

Wird die Ware mit anderen, Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller an Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis.

7. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ist Obliegenheit von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis

IX. Ausschluss des Rücktritts

1. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis zu vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

2. Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.

X. Gewährleistung

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend § 377 HGB.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anpruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

4. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist die Huf KG innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.

5. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

6. Soweit durch Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.

7. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, etc. stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.

XI. Haftungsbeschränkungen und –freistellungen sowie Verjährungsbeschränkungen

1. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Dies gilt auch, wenn und soweit Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis vorliegen.

Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

2. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit einer Frist von einem Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

3. Der Besteller stellt Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis von allen Nachteilen frei, die dieser durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Bestellers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.

XII. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

XIII. Rücksendungen

Rücksendungen, gleich aus welchem Grunde, dürfen nur mit Zustimmung von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis vorgenommen werden und müssen Porto – oder frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken. Gleiches gilt für Mängel der Frankierung.

Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Besteller.

XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mainz.

2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Huf KG und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

XV. Schutzrechte Dritter

1. Im Fall einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis erbrachten Lieferungen oder Leistungen wird Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nach eigener Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Produkte so ändern, dass die Schutzrechte nicht verletzt werden oder die Produkte austauschen. Ist dies Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

2. Die Pflicht von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.

3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis bestehen nur, soweit der Besteller Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

4. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht von Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis ausgeführt oder autorisiert waren. Huf – Der Mainzer Fachmarkt für Handwerk & Profis haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren.

5. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelte Ansprüche sind ausgeschlossen.

XVI. Verwendung von Kundendaten

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer (Unternehmer) behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.

XVII. Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition

1. Sämtliche auf dieser Internetseite angebotenen Waren unterliegen dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland (WaffG) und sind nur beschränkt erwerbbar.

2. Gemäß § 34 WaffG dürfen Waffen oder Munition nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

3. Ein Erwerb der angebotenen Waren kann ausschließlich von hierzu gemäß §§ 10 und 13 ff. WaffG berechtigten Personen erfolgen. Dies sind Personen, die die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland haben.

4. Mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, auf die Erfordernisse einer gültigen Waffenerwerbsberechtigung hingewiesen worden zu sein.

5. Mit der Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, eine gemäß § 34 WaffG berechtigte Person zu sein und eine gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland zu haben.

6. Die Auslieferung der Ware kann nur nach Vorlage der hierzu erforderlichen Erlaubnisurkunde im Original erfolgen. Die Prüfung der Erlaubnis wird vom jeweiligen Büchsenmacher vor Ort durchgeführt. Die Erlaubnis, sowie ein gültiger Personalausweis sind bei der Abholung dem Vertriebspartner (Büchsenmacher) zwingend vorzulegen.

XVIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

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